Philosophie

„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.“
(§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung)

Für mich bedeutet dies, persönlich und wirtschaftlich unabhängig die Rechtslage der Mandanten zu analysieren, rechtliche Handlungsoptionen aufzuzeigen und auf der Basis des Rechts zu begleiten.
Es bedeutet aber auch, einen Auftrag zur Führung eines von Anfang an aussichtslosen Prozesses abzulehnen.

Für die Beratung in vertraglichen Angelegenheiten bedeutet es, im rechtlich zulässigen Rahmen nach Formulierungen zu suchen, durch welche die Interessen der Mandanten im Vertrag Berücksichtigung finden.
Andererseits würde ich es ablehnen, Regelungen zu entwerfen, mit denen eine Vertragspartei legal gezielt geschädigt werden soll.

Im Übrigen ist es mein Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Durch eine für Nichtjuristen verständliche Aufbereitung der Rechtslage erhalten die Mandanten eine gute Entscheidungsbasis für eine außergerichtliche Einigung.

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